Kennen Sie einen Immobilienschätzer, der ein Haus gekauft hat?

Wenn ja, haben Sie als Verkäufer einer Liegenschaft ein Problem. Warum das mehr als nur eine Behauptung ist, möchte ich Ihnen kurz darlegen.
Es lohnt sich, der Sache ein wenig auf den Grund zu gehen, da ein von vielen Leuten und Fachleuten immer sehr schnell zur Hand genommener Ausdruck im Verkaufsprozess von Liegenschaften “Schätzungen” (in der Schweiz oft auch “Schatzungen” genannt) sind. Solche Expertisen kosten meistens viel Geld und haben ebenso oft einen zweifelhaften Wert. Entweder muss diese Schätzung von jemandem bezahlt werden, oder sie ist wirklich nichts wert. Oder beides.
Warum? Schätzungen sind zwei Sachen: ein Gefühl und eine Zahl. Ein Gefühl kann gut oder schlecht sein, eine Zahl kann richtig oder falsch sein. Meistens ist sie falsch., Denn Schätzungen werden vernünftigerweise von Personen erstellt, welche die Liegenschaft im Normallfall nicht kaufen wollen. Schätzer machen somit eine Prognose eines Preises anhand von Quellen, die oft dubioser nicht sein können. Weiter wagen Schätzer, die zukünftige Zahlungsbereitschaft eines Käufers zu kennen.
Das ist schon allerhand, wenn man es rational betrachtet! Wer kann solche Behauptungen aufstellen? Im besten Fall eine Person, die den Käufer schon kennt. Dann hätte man aber keinen Wettbewerb um den besten Verkaufspreis und der Schätzer wäre entlarvt.
Die klugen Leser dieses Blogs merken sich darum:

  • wer Schätzungen macht, sitzt im Glashaus und sollte konsequenterweise gratis arbeiten. Das wird von Immobilienvermittlern sogar gemacht, um an Aufträge zu kommen. Allerdings übernimmt keiner dieser Vermittler irgendwelche Verantwortung für den Preis.
  • Verkäufer von Liegenschaften sollten darum prüfen, wem Sie eine Schätzung in Auftrag geben. Oder es ganz unterlassen, wenn sie Geld sparen möchten, denn eine Schätzung kann sehr einfach widerlegt werden – mit einer Gegenschätzung. Dann verdient ein zweiter Schätzer auch noch Geld.
  • Käufer möchten natürlich auch wissen, ob der Preis, den sie bezahlen, korrekt ist. Dafür brauchen sie aber auch keine Schätzung, sondern einen Blick auf die eigene Portokasse, um das Objekt der käuflichen Begierde zu erwerben.

Als Hausauktionator verspreche ich nichts, was ich nicht halten kann. Wenn ich einen Preis versprechen würde, müsste ich das Haus in der Konsequenz auch zu diesem Preis kaufen. Ich suche aber zuerst Aufträge, lasse mich im Voraus bezahlen, damit ich später in Ruhe und diskret Interessenten suchen kann und diese motiviere, den Höchstpreis zu zahlen, den sie selbstverständlich selber bestimmen dürfen – im Wissen, dass es noch andere Bieter haben wird, was wiederum nur der Auktionator und allenfalls die Verkäuferschaft wissen.
Der Kreis wäre geschlossen, wenn der Käufer auch gleich der Schätzer ist – wie es auch sein soll.

Warum löst ein Hausverkauf Probleme einer Erbengemeinschaft und Erbschaftsstreitigkeiten?

Wer – vielleicht sogar alleiniger – Hausbesitzer im fortgeschrittenen Alter ist und mehrere Kinder hat, möchte vermutlich verhindern, dass sich die Erben eines Tages mit den Nachteilen einer Erbengemeinschaft herumschlagen und zu streiten beginnen.
Erbschaftsstreitigkeiten lassen sich aber oft vermeiden, wenn gar keine Erbengemeinschaft entsteht. Der Erblasser oder die Erblasserin hat es – wenn sie Eigentümer einer Liegenschaft sind – in der Hand, schon zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass das Erbe gerecht verteilt wird.
Aus diesem Grund kann es sich schon zu Lebzeiten lohnen, sich mit der Zukunft auseianderzusetzen. Am einfachsten kann heute Geld auf mehrere Nachkommen verteilt werden. Eine Liegenschaft hat zwar auch ihre Vorteile, aber auch gewichtige Nachteile. Sie kann in den seltensten Fällen zur Zufriedenheit aller aufgeteilt werden.
Auch wenn man eine Liegenschaft noch selber bewohnt, sollte man sich vorsorglich mit deren Verkauf auseinanderzusetzen. Es gibt diverse Modelle, die für betroffene Senioren in Frage kommen:

  1. Ein klar definiertes Wohnrecht auf Lebenszeit, trotz eines Verkaufs der Liegenschaft
  2. Die Integration eines Verkaufs in einen Vorsorgeauftrag
  3. Den Verkauf der vielleicht nicht mehr geeigneten oder perfekten Liegenschaft und Umzug in eine altersgerechtere Wohnform
  4. Die Übertragung der Liegenschaft an eine echte Vertrauensperson, die sich damit nicht bereichern darf.

Wenn ein Verkauf angestrebt wird, ist eine Auktion die bei weitem beste und korrekteste Art, sich von einer Liegenschaft zu trennen. Dann können sowohl die zukünftigen Erben wie auch Drittpersonen mitbieten. Sinnvollerweise – um das beste Resultat zu erzielen, sowie um Intrigen und Emotionen aus dem Spiel zu nehmen – empfiehlt es sich, einen Profi damit zu beauftragen. Ein guter Profi kostet zwar etwas, aber es lohnt sich.
Hausauktionen.ch ist ein derartiger Profi, der jahrzehntelange Erfahrung mit Erbengemeinschaften hat, privat nicht an solchen beteiligt sein möchte und beruflich immer empfiehlt, solche schnell aufzulösen, um Streit und Energieverlust zu verhindern.

Darum ist ein Hausverkauf eine Reise mit unbekanntem Ziel

Wer ein Haus gut verkaufen möchte, weiss nie im Voraus, wer es zu welchem Preis kaufen wird. Der Hausverkauf ist vergleichbar mit einer Carfahrt ins Blaue oder mit der Buchung einer Ferienreise, wo das Erlebnis nicht im Prospekt beschrieben, aber im Voraus bezahlt werden muss.
Interessanterweise stellt kein Mensch in Frage, dass eine Reise inklusive der Beratung im Reisebüro, vorausbezahlt wird. Bei Leistungen, die in der Immobilienbranche beworben werden, ist zuallererst einmal das Ködern des Hausbesitzers das Ziel. Am besten mit Gratisleistungen.
Wir wissen aus der Erfahrung von über 100 Transaktionen, dass ein Hausverkauf ein Abenteuer mit unbekanntem Ausgang ist. Würden Sie – geneigte Leserin, geneigter Leser – ein Abenteuer ohne vorgängiges Ziel anpeilen? Würden Sie als Nichtbergsteiger ohne Führer das Matterhorn bezwingen wollen?
Wenn nicht, freuen wir uns auf Ihren Anruf, um mit Ihnen das Ziel und den Weg in groben Zügen aufzuzeigen, bevor – selbstverständlich im übertragenen Sinn – die halbe Einbrecher-Welt weiss, dass Sie in die Ferien fahren und sich auf Ihre Kosten bedienen oder bereichern möchten.